Kann auf Antrag verliehen werden für
fortgesetzte, erfolgreiche Arbeit in Praxis und Lehre im DJB und/oder
fortgesetzte, erfolgreiche Arbeit in den Vorständen des DJB oder in
seinen Landesverbänden, wenn diese Arbeit auf DJB oder in seinen
Landesverbänden, Vorständen des DJB oder in seinen Landesverbänden, wenn
diese Arbeit auf DJB-Gruppenebene, national oder international wirksam
ist und der/die Kandidat/in seit mindestens 20 Jahren DAN-Träger ist und
der/die Kandidat/in mindestens seit 6 Jahren Träger des 5. DAN-Grades
ist.