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Stand: 12.10.06

Auszug aus der neuen Prüfungsordnung des DJB -
gültig ab 1.8.2005
Zu DAN-Prüfungen werden Judoka zuglassen, die im Besitz des 1. KYU sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und Wettkampferfolge vorzuweisen haben. Erforderlich sind mindestens 12 Punkte, die in der Wettkampferfolgskarte (s.2.3.1. PDF) nachzuweisen sind. Judoka ohne Wettkampferfolge werden erst nach dem vollendeten 18. Lebensjahr zur DAN-Prüfung zugelassen.
 
Normale Vorbereitungszeit zum: Verkürzte Vorbereitungszeit zum:
1. Dan 2 Jahre 1. Dan 1 Jahr
2. Dan 3 Jahre 2. Dan 2 Jahre
3. Dan 4 Jahre 3. Dan 3 Jahre
4. Dan 5 Jahre 4. Dan 4 Jahre
5. Dan 6 Jahre 5. Dan 5 Jahre
 
Vorbereitungszeiten ab 1. DAN können wie folgt verkürzt werden Code zum Eintrag in den DAN-Antrag
   
1. Durch Wettkampferfolge 1.1
2. Durch folgende Trainer-/JL-Lizenzen  
JL-Lizenz 2.1
ÜL F/C-Lizenz 2.2
Trainer B/Judolehrer B 2.3
Trainer A/Judolehrer A 2.4
Diplom - Trainer 2.5
Durch Kampfrichter-Lizenzen  
Landes-Lizenz 3.1
DJB-Lizenz B 3.2
DJB-Lizenz A 3.3
IJF-Lizenz 3.4  
Die Vorbereitungszeitverkürzung bei DAN-Prüfung ist generell nur um ein Jahr möglich. Wettkampferfolge müssen innerhalb der Vorbereitungszeit erworben werden. Gültige Lizenzen können nur einmal zur Verkürzung der Vorbereitungszeit verwendet werden

 

   

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Stand: 25.06.07 08:01:26 +0200